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Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord

 

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes




Ausrüstungspflicht mit AIS-Geräten


Fahrzeuge, die den NOK befahren, müssen mit AIS-Geräten ausgerüstet sein und während der Fahrt dynamische und statische Daten abgeben. Die Angaben werden zur sicheren und effizienten Verkehrslenkung genutzt.

Kleinere Sportboote sind von der
Ausrüstungspflicht befreit. Im Einzelfall ist ein transportables AIS-Gerät - solange Vorrat reicht - gegen Entleihungsgebühr in der Schleuse erhältlich.
Unbedingt sind die Hinweise
zum Aufstellen zu beachten.

 
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